KfW-Wohneigentumsprogramm

Mit diesem Programm werden Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert.

Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 30% der anrechenbaren Gesamtkosten (maximal 100.000,- EUR).

Im Gegensatz zu dem früheren “Programm für junge Familien” können Anträge grundsätzlich von jedem gestellt werden.

Diese Angaben müssen auf Ihre Aktualität überprüft werden.


Wer wird gefördert?
Privatpersonen, unabhängig von Alter und Familienstand.
Wie wird gefördert?
Mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten. Das ist i.d.R. die Bank, die auch die restlichen Darlehensmittel bereitstellt.
Was wird finanziert?
Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Finanzierungsumfang/Höchstbetrag
bis zu 30 % der Gesamtkosten, max. 100.000 EUR
Laufzeit
max. 30 Jahre, mindestens 1 und max. 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
Verzinsung / Zinsfestschreibung
wahlweise für 5 oder 10 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist, während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Zusageprovision (Bereitstellungszinsen)
Zusageprovision zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend 0,25 % p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Der Kredit kann in maximal 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Auszahlung: 100 %
Abruffrist:
12 Monate (bis dahin muss das Darlehen ausgezahlt sein)
Tilgung:
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Wie lange ist das Darlehen tilgungsfrei?
Das Darlehen ist mindestens 1 Jahr tilgungsfrei.
Diese tilgungsfreie Zeit kann bei Antragstellung auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden
Außerplanmäßige Tilgung:
während der Zinsfestschreibung nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten:
grundpfandrechtliche Sicherheiten (Eintragung von Grundschulden durch die durchleitende Bank)
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Verwendungsnachweis:
nicht erforderlich
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